In den letzten Jahren wurde kaum ein Hobby aktiver von der Gesellschaft angenommen, als das der Fotografie. Motiviert von Vloggern wie Casey Neistat, investieren immer mehr Menschen in eine Spiegelreflexkamera und versuchen mit eben jener die schönsten Momente des Lebens zu dokumentieren.
Für andere ist dieser „Hype“ nichts neues, da der Gebrauch einer Kamera seit Jahren zum täglichen Geschäftsalltag hört. Hierzu zählen in erster Linie selbstverständlich die Fotografen dieser Welt. Doch: es gibt auch einige anderen, zum Teil echt spannende Branchen, in denen die richtige Spiegelreflexkamera zur Grundausstattung gehört, bspw. in der Welt eines Detektiven.
Dies fanden wir so spannend, dass wir kurzerhand beschlossen haben ein Interview mit einem „echten“ Detektiven zu führen. Bereit erklärt hat sich ein Detektiv, Jochen Meismann, der mit seiner Detektei in Berlin seit vielen Jahren am Markt etabliert ist.
Worauf kommt es, aus Sicht eines Detektiven, bei der Auswahl der richtigen Kamera an? Spielt das Objektiv eine wichtige Rolle? Gibt es Dinge, auf die ein Detektiv besonders achten muss? Und: ist die Kamera im Leben eines Detektiven überhaupt so wichtig, wie man das als Außenstehender glauben mag?
All diesen Fragen möchten wir in diesem kleinen Interview auf den Grund gehen!
Sie sind als Detektiv viel mit beobachten, dokumentieren und eben auch „verewigen per Schnappschuss“ beschäftigt. Welche Rolle mit die herkömmliche Digitalkamera im Leben eines Detektivs?
Grundsätzlich ist im Falle eines Falles jede Kamera besser als gar keine, selbst wenn es nur die am Handy ist. Geht es also um den berühmten Schnappschuss, dann spielt es keine besondere Rolle, womit dieser gemacht wird.
Soll allerdings ein Foto gefertigt werden, auf dem auch aus größerer Entfernung etwas zu erkennen ist, ist schon Qualität gefragt. Gleiches gilt für Aufnahmen bei schlechten Sichtverhältnissen.
Da Detektive deutlich weniger fotografieren oder filmen als gemeinhin von der Öffentlichkeit angenommen wird, muss nicht jedes Jahr das neuste Modell gekauft werden.
In besonderen Situationen dokumentiert der Detektiv im Einsatz bestimmte Feststellungen auch per Foto, so dass die Kamera grundsätzlich unverzichtbares Arbeitsmittel eines Detektivs ist.
Haben Sie eine Kamera des Vertrauens?
Eher nicht. Es hängt fraglos immer vom Einsatzzweck ab, also wie und in welcher Form ein Bild notwendig ist. Unterscheiden müssen wir ohnehin zwischen den Kameras aus einer Videoüberwachung und jenen, die im Einsatz mobil mitgeführt werden.
Wer in der Nacht bestechend gute Aufnahmen wünscht, der legt sich die Canon ME20F-SHN zu. Diese bietet eine hervorragende Videoaufzeichnung in Farbe auch bei wenig Licht. Der kleine Haken: Sie ist nahezu unbezahlbar und das Zweck-Nutzen-Verhältnis steht praktisch fast nie in Relation.
Bei den Kameras im Observations-Einsatz haben wir mit verschiedenen Modellen gute Erfahrungen gemacht. In der Nacht ist zum Beispiel die Alpha7s von Sony sehr praxistauglich und am Tag reicht eine Nikon P900 schon völlig aus. Allerdings benötigt man für letztere dann auch gutes Tageslicht.
Die meisten Beweisbilder können dabei wahrscheinlich nicht aus nächster Nähe „geknippst“ werden. In so einem Fall helfen entsprechende Linsen. Auf welche Linsen vertrauen Sie im Alltag und wie viele Linsen führen Sie in der Regel mit sich?
Wenn wir hier vom Einsatz in der gefahrenen Observation reden, ist es sinnvoll ein Objektiv dabei zu haben, das auch Fotos aus größerer Entfernung erlaubt. Tatsächlich führen wir aber in einer normalen Fototasche in der Regel nur 2 weitere Objektive mit. Letztlich hat da jeder so seine eigenen Favoriten. Meist sind es nur Nuancen, in denen sich die einzelnen Hersteller unterscheiden.
Als Detektiv muss man natürlich so unauffällig wie möglich agieren. Gibt es valide Optionen zur herkömmlichen digitalen Spiegelreflexkamera, die weniger groß ist, dafür aber ebenso „brauchbare“ Ergebnisse erzielt?
Inzwischen gibt es sehr gute Minikameras, die praxistauglich sind. Diese sind in den verschiedensten Tarnbehältnissen verborgen und liefern gute Bilder. Sie werden aber nur dann eingesetzt, wenn die angedachte Nutzung legal ist.
Gelten Bilder dabei als „echte“ Beweismittel vor dem Gesetz oder müssen diese durch weitere Beweise ergänzt werden?
Diese Frage ist aus Sicht von Juristen etwas kompliziert zu beantworten. Im deutschen Recht gibt es sowohl im Strafrecht als auch Zivilrecht nur 5 Beweismittel. Fotos gehören nicht dazu, sind also keine „echten“ Beweismittel.
Allerdings: Auch wenn in der ZPO Fotos als Beweismittel nicht genannt werden (vielleicht auch deshalb, weil sie manipuliert werden können) können sie eine bestimmte Situation auch vor einem Richter sehr anschaulich wiedergeben. In Ergänzung zur Zeugenaussage des Detektivs können Fotos mithin dann von diesem auch bei Gericht vorgelegt werden.
Abschließend zur Rechtslage: hat sich diesbezüglich etwas im Hinblick auf die Verwendung von Kameras bzw. dem Schießen von Bildern in den letzten Jahren etwas verändert?
Tatsächlich ist es so, dass auch ein Detektiv Fotos von Personen nur unter sehr begrenzten Umständen fertigen darf. Aufgrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist niemandem erlaubt, einfach eine Person zu fotografieren. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst grundsätzlich auch das Recht am eigenen Bild.
Begeht aber die fotografierte Person zum Zeitpunkt der Aufnahme eine Straftat, so darf sie als Beleg dafür sehr wohl fotografiert werden.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Arbeitnehmer meldet sich beim Arbeitgeber krank. Sagen wir, es sei ein Dachdecker. Während des Krankenscheins geht dieser aber einer Schwarzarbeit nach, indem er an einer Baustelle ein Dach eindeckt. Das ist nicht nur nach dem Arbeitsrecht verboten, sondern stellt auch strafrechtlich gesehen einen Betrug dar. Er hat sich die Lohnfortzahlung erschlichen. Deshalb darf der Detektiv ihn im Zuge der Observation fotografieren, während er dieser Schwarzarbeit nachgeht. Der Arbeitnehmer kann sich dann nicht auf das Persönlichkeitsrecht berufen, da die Fotos den Straftatbestand zusätzlich belegen und dem Gericht veranschaulichen, welche Arbeiten er trotz angeblicher Krankheit vornehmen konnte.
Durch die neue DSGVO stellt sich nun die Frage, ob ein solches digitales Foto überhaupt gefertigt werden darf oder nicht, weil es bei der Erstellung schon zu einer Datenspeicherung kommt. Die einhellige Meinung der Juristen ist aber, dass solche Aufnahmen nach wie vor gestattet sind, wenn ein berechtigtes Interesse auf Seiten des Auftraggebers vorliegt. Jedoch verbreitet der Detektiv diese Aufnahmen nicht, sondern legt sie nur dem Gericht auf Verlangen vor. Sollte sich die Rechtsmeinung ändern, greift der Detektiv in der Zukunft wieder auf analoge Kameras zurück, weil es da nicht unmittelbar zur Datenspeicherung kommt.